Kurabgabe Wesenberg ab 2021

Am 19. November 2020 wurde von der Gemeinde Wesenberg, zu der auch Ihr Ferienort Ahrensberg gehört, eine Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe erlassen.
Somit wird erstmalig ab 2021 eine Kurabgabe für Erwachsene erhoben. Sie beträgt 1,20 € pro Tag / pro Person. An- und Abreisetag gelten dabei als ein Tag und wird fällig im Zeitraum vom 01. April bis 30. Oktober eines Jahres. 
Von der Kurabgabe sind befreit:
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Schwerbehinderte mit einem GdB 81 bis 100 und deren Begleitperson, wenn der Schwerbehinderte über das Merkzeichen „B“ verfügt
    (Nachweispflicht)
Eine Ermäßigung in Höhe von 50% gibt es:
  • Schüler, Studenten, Azubis u.ä. (Nachweispflicht)
  • Schwerbehinderte mit einem GdB ab 50 und deren Begleitperson, wenn der Schwerbehinderte über das Merkzeichen „B“ verfügt (Nachweispflicht)
 
Wir als Ihr Quartiergeber haben gegenüber der Stadt Wesenberg eine Bringschuld und müssen laut Satzung die Kurabgabe am Anreisetag einziehen. Dabei ist nur Barzahlung möglich. 
Ebenso müssen wir die beherbergten Personen am Tag der Aufnahme (Ankunft) mit Familiennamen, Geburtsjahr, Postleitzahl des Hauptwohnsitzes, Ankunfts- und Abreisedatum und der Nummer der ausgegebenen Kurkarte sowie Angaben über vorgelegte Nachweise über einen Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung der Abgabenschuld in ein Verzeichnis eintragen. In das Verzeichnis sind auch beherbergte bzw. aufgenommene Personen, die der Abgabepflicht nicht unterliegen, mit Angaben zu vorgelegten Nachweisen über den Ausschluss der Abgabepflicht begründete Tatsachen einzutragen.